von Árpád Farkas, Anwalt für Immobilienrecht
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10. Februar 2025
Über die "gesetzliche Öffnungsklausel" des § 16 (2) 2 WEG können auch Kostentragungsregeln aus der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung durch einfachen Mehrheitsbeschluss geändert werden.